München, 03.08.2015. E-Zigaretten Fachhändler in Österreich mussten aufgrund einer Novelle zum Trafikmonopolgesetz, die der österreichische Bundesgesetzgeber bereits im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hatte, um ihre Existenz fürchten. Ab dem 1. Oktober 2015 sollten E-Zigaretten und Verdampferflüssigkeiten ausschließlich in sogenannten Tabak-Trafiken verkauft werden dürfen. Und das, obwohl elektrische Zigaretten und Liquids gar keinen Tabak beinhalten. Diese Gesetzesnovelle wurde nun vom österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach eindringlicher Prüfung gekippt und als verfassungswidrig erklärt.

Die Gesetztesnovelle sah “aus Gründen der Gesundheitspolitik und des Jugendschutzes sowie zur Sicherung der Einkünfte” vor, dass das ausschließliche Verkaufsmonopol für Elektro-Zigaretten und Zubehör in Zukunft nur bei Tabak-Trafiken liegen sollte. Trafiken sind vergleichbar mit Kiosken in Deutschland, in denen neben Postkarten, Zeitschriften und Magazinen auch Tabakwaren verkauft werden.

Vertreter des österreichischen E-Zigaretten Fachhandels hatten als Reaktion auf die Novelle einen Antrag zur Aufhebung entsprechender Gesetzesbestimmungen beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Sie kritisierten, das die Monopolisierung des Verkaufsweges, wie sie in der Gesetzesnovelle gefordert wird, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Zudem sei es absurd, dass Dampfer, die vielleicht gerade das Rauchen aufgegeben haben, genötigt werden, sich ausgerechnet in Verkaufsstellen für Tabakwaren beraten zu lassen. E-Zigaretten und herkömmliche Tabak-Zigaretten seien in Ihrer Funktion vollkommen unterschiedlich. Viele der erhältlichen Liquids enthalten nicht einmal Nikotin – und Tabak schon gleich gar nicht.

Die erhobenen Einwände fanden schließlich beim VfGH Gehör. Die Novelle wurde mit einem rechtskräftigen Urteil gekippt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben:

Für den Verfassungsgerichtshof war es nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet durch den Verkauf von E-Zigaretten, Zubehör und Liquids in Tabaktrafiken einen besonderen Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleistet sein solle. Das Jugendschutzgesetz der Länder gelte ja ohnehin sowohl für Trafiken, als auch für den Fachhandel. In der Trafik-Monopolisierung sieht der VfGH vielmehr einen schweren rechtwidrigen Eingriff in das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung. Auch das Argument zur Sicherung der Einkünfte der Trafikanten konnte der Prüfung nicht standhalten. Der Gerichtshof befand sie im Allgemeinen nicht einem Personenkreis angehörten, der eine besondere Bedürftigkeit erfülle.

Das Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshof ist eine Errungenschaft für den E-Zigaretten Fachhandel, aber auch für alle E-Zigaretten-Nutzer, die den Fachmann ihres Vertrauens weiterhin frei wählen können. Elektrische Zigaretten sind beratungsintensive Produkte und sollten zu den persönlichen Bedürfnissen des Konsumenten passen. Nur geschulte Experten können Dampfer und Menschen, die vom Rauchen aufs Dampfen umsteigen möchten, mit ihrem Fachwissen optimal beraten. Egal, ob es um die Frage des richtigen E-Zigaretten Modells oder unterschiedlicher Liquidgeschmäcker geht, die die Kunden beim Fachhändler natürlich nach Herzenslust probieren dürfen, bevor sie sich für ihr Lieblingsliquid entscheiden.

2019-02-11T12:06:21+01:0003.08.2015|