BfTG zum Referentenentwurf des Tabaksteuergesetzes: Moderate Erhöhung löst Grundproblem nicht – Kritik an Stellungnahmefrist

Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Änderung des Tabaksteuergesetzes übermittelt. Aus Sicht des Verbandes bleibt die grundsätzliche Fehlentwicklung bestehen: Deutschland gehört bereits heute zu den Ländern mit der höchsten Besteuerung von E-Zigaretten in Europa. Die nun geplanten weiteren Steuererhöhungen fallen zwar vergleichsweise moderat aus, verschärfen das strukturelle Problem jedoch weiter.
Besonders deutlich kritisiert der Verband jedoch das Verfahren: Für die Abgabe einer Stellungnahme wurde den betroffenen Verbänden eine Frist von weniger als 24 Stunden eingeräumt.
„Eine derart kurze Frist wird weder der Bedeutung des Gesetzgebungsvorhabens noch den Anforderungen an eine sorgfältige Beteiligung der betroffenen Kreise gerecht. Eine fundierte fachliche Prüfung ist unter diesen Bedingungen kaum möglich“, sagt Philip Drögemüller, Geschäftsführer des BfTG.
Hohe Steuer belastet den legalen Markt
Die Liquidsteuer beträgt seit dem 1. Januar 2026 bereits 32 Cent pro Milliliter. Nach dem Referentenentwurf soll sie bis 2030 schrittweise auf 36 Cent steigen. Nach Auffassung des BfTG liegt das eigentliche Problem jedoch nicht in den einzelnen Erhöhungsschritten, sondern im bereits heute außergewöhnlich hohen Steuerniveau. Dieses belastet den legalen Markt erheblich und verringert den Preisvorteil der E-Zigarette gegenüber der Tabakzigarette – obwohl gerade dieser Preisunterschied ein wichtiger Anreiz für erwachsene Raucher ist, auf eine deutlich weniger schädliche Alternative umzusteigen.
Schwarzmarkt wächst weiter
Nach Einschätzung des BfTG profitieren von einer immer höheren Steuer vor allem illegale Anbieter. Bereits heute verliert der legale Fachhandel erhebliche Marktanteile an den Schwarzmarkt. Gleichzeitig blieben die Steuereinnahmen hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Der Verband verweist unter anderem auf Warnungen des Bremer Senats sowie des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), die den illegalen Handel mit E-Zigaretten als wachsende Herausforderung für öffentliche Finanzen und Verbraucherschutz bewerten.
„Die jetzt vorgeschlagenen Erhöhungen sind moderat. Sie lösen jedoch nicht das eigentliche Problem. Solange Deutschland bereits eines der höchsten Steuerniveaus Europas aufweist, wird jeder weitere Anstieg den Druck auf den legalen Markt erhöhen und den Schwarzmarkt zusätzlich begünstigen“, sagt Drögemüller.
Keine erneute Steueranpassung vor Abschluss der EU-Verhandlungen
Das BfTG regt deshalb an, auf weitere Steuererhöhungen für E-Zigarettenliquids zu verzichten oder diese zumindest bis zum Abschluss der europäischen Verhandlungen über die Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie (TED) auszusetzen.
Bemerkenswert sei, dass das Bundesfinanzministerium selbst darauf hinweise, dass nach Abschluss der europäischen Verhandlungen voraussichtlich ohnehin erneut Änderungen am deutschen Tabaksteuergesetz erforderlich werden. Aus Sicht des Verbandes würde eine doppelte Anpassung innerhalb kurzer Zeit sowohl Unternehmen als auch Verwaltung unnötig belasten.
Risikodifferenzierte Besteuerung statt Gleichbehandlung
Der Verband spricht sich weiterhin für eine risikodifferenzierte Besteuerung aus. Produkte mit einem deutlich geringeren Gesundheitsrisiko als Tabakzigaretten sollten steuerlich entsprechend berücksichtigt werden. Gleichzeitig müsse der Kampf gegen den illegalen Handel deutlich intensiviert werden.
Philip Drögemüller stellt fest: „Ein starker legaler Markt ist die Voraussetzung für wirksamen Jugend- und Verbraucherschutz. Wer den legalen Markt immer weiter belastet, stärkt am Ende diejenigen, die weder Steuern zahlen noch Alterskontrollen durchführen.“
Das BfTG wird den weiteren parlamentarischen Beratungsprozess konstruktiv begleiten und sich weiterhin für eine ausgewogene Regulierung einsetzen, die sowohl gesundheitspolitische Ziele als auch wirtschaftliche und fiskalische Auswirkungen berücksichtigt.