BfTG-Stellungnahme zum Call for Evidence

Überarbeitung der EU-Vorschriften für Tabakprodukte und Tabakwerbung
Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) begrüßt die Evaluierung des bestehenden europäischen Tabakkontrollrahmens durch die Europäische Kommission sowie die Möglichkeit, zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie (TPD) und der damit verbundenen Rechtsvorschriften beizutragen.
In den vergangenen zehn Jahren hat die Tabakproduktrichtlinie einen harmonisierten Regulierungsrahmen für E-Zigaretten in der Europäischen Union geschaffen. Der bestehende Rechtsrahmen legt gemeinsame Standards für Produktsicherheit, Inhaltsstoffmeldungen, Verpackung, Kennzeichnung und Marktüberwachung fest und unterstützt gleichzeitig den freien Warenverkehr rechtskonformer Produkte im Binnenmarkt.
Bei der Prüfung möglicher Änderungen ist das BfTG der Auffassung, dass zukünftige Regelungen auf den Stärken des bestehenden Rahmens aufbauen und Maßnahmen vermeiden sollten, die die Verfügbarkeit regulierter Alternativen zum Rauchen für erwachsene Raucher einschränken würden.
Insbesondere sollte der überarbeitete Rechtsrahmen:
- einen harmonisierten, verhältnismäßigen und wissenschaftsbasierten Regulierungsrahmen für E-Zigaretten in der Europäischen Union bewahren;
- das deutlich unterschiedliche Risikoprofil alternativer Nikotinprodukte – insbesondere von E-Zigaretten – im Vergleich zu Tabakprodukten anerkennen;
- erwachsenen Rauchern den Zugang zu regulierten E-Zigaretten als weniger schädliche Alternative zum Rauchen ermöglichen;
- die wichtige Rolle von Aromen beim Umstieg erwachsener Raucher von Tabakzigaretten anerkennen;
- unbeabsichtigte Folgen von Regulierung vermeiden, insbesondere im Hinblick auf Verbraucher- und Jugendschutz, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie den illegalen Handel;
- die Durchsetzung bestehender Vorschriften gegenüber illegalen und nicht konformen Produkten stärken und gleichzeitig rechtmäßig tätige Unternehmen schützen.
Binnenmarkt, KMU und Beschäftigung
Das zentrale Ziel der Überarbeitung sollte weiterhin das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes bei gleichzeitig hohem Gesundheitsschutzniveau sein.
Der europäische E-Zigaretten-Sektor besteht überwiegend aus unabhängigen kleinen und mittleren Unternehmen. Allein in Deutschland umfasst die Branche rund 3.000 Unternehmen – überwiegend KMU – und sichert etwa 15.000 Arbeitsplätze in Produktion, Großhandel, Vertrieb und Einzelhandel.
Diese Unternehmen haben erhebliche Investitionen getätigt, um die Anforderungen der bestehenden Tabakproduktrichtlinie zu erfüllen. Regulatorische Stabilität und Rechtssicherheit sind daher entscheidend, um Investitionen, Innovation und Beschäftigung zu erhalten.
Das BfTG ist der Auffassung, dass künftige Gesetzesvorschläge umfassend hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf KMU, Beschäftigung und das Funktionieren des Marktes bewertet werden sollten. Unverhältnismäßige Beschränkungen, übermäßige Bürokratielasten oder rechtliche Unsicherheiten könnten rechtskonforme Unternehmen schwächen und gleichzeitig illegale Märkte stärken.
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bestätigt, dass „der illegale Handel mit Tabakprodukten und E-Zigaretten eine ernste und wachsende Bedrohung für die öffentliche Gesundheit und die öffentlichen Finanzen darstellt“. Die Kommission sollte daher den Schwerpunkt auf eine bessere Durchsetzung bestehender Vorschriften gegenüber nicht konformen Produkten legen, anstatt zusätzliche Beschränkungen für Produkte einzuführen, die bereits den geltenden EU-Vorschriften entsprechen.
Schadensminderung und öffentliche Gesundheit
Das BfTG unterstützt die Ziele, die Raucherquote zu senken, die öffentliche Gesundheit zu schützen und den Konsum von Nikotinprodukten durch Minderjährige zu verhindern.
Gleichzeitig sollte die Tabakkontrollpolitik die wachsende wissenschaftliche Evidenz berücksichtigen, die zeigt, dass sich E-Zigaretten grundlegend von Tabakzigaretten unterscheiden, da bei ihrer Nutzung keine Tabakverbrennung stattfindet – der Hauptursache für die überwiegende Mehrheit der rauchbedingten Erkrankungen.
Die Europäische Kommission erkennt in ihrer eigenen Evaluierung des europäischen Tabakkontrollrahmens an, dass der vollständige Wechsel von Tabakzigaretten zu E-Zigaretten mit einer Verringerung gesundheitlicher Risiken verbunden ist, sofern die Produkte geltenden Standards entsprechen und bestimmungsgemäß verwendet werden.
Dieser Unterschied sollte sich auch in zukünftigen Regulierungen widerspiegeln.
Deutschland weist weiterhin eine Raucherquote auf, die seit vielen Jahren weitgehend unverändert geblieben ist. Vor diesem Hintergrund können regulierte E-Zigaretten eine wichtige Rolle für erwachsene Raucher spielen, die andernfalls weiter rauchen würden. Laut dem Special Eurobarometer 539 (2024) beginnen 92 Prozent der Konsumenten in Deutschland mit einem Tabakprodukt, während lediglich 2 Prozent mit einer E-Zigarette beginnen. Der Schwerpunkt der Regulierung sollte daher weiterhin auf Tabakprodukten liegen.
Der überarbeitete Rechtsrahmen sollte deshalb den Zugang erwachsener Raucher zu regulierten E-Zigaretten erhalten und sicherstellen, dass Verbraucher sachliche, wissenschaftlich fundierte Informationen über die relativen Risiken verschiedener Nikotinprodukte erhalten können.
Aromen und erwachsene Raucher
Das BfTG unterstützt ausdrücklich wirksame Maßnahmen, um den Zugang von Minderjährigen zu Nikotinprodukten zu verhindern.
Jugendschutz und die Verringerung des Rauchens sollten jedoch nicht als gegensätzliche Ziele betrachtet werden.
Eine umfangreiche wissenschaftliche Evidenz zeigt, dass Aromen eine wichtige Rolle dabei spielen, erwachsenen Rauchern den Umstieg von Tabakzigaretten zu erleichtern. Für viele ehemalige Raucher sind Nicht-Tabak-Aromen ein entscheidender Faktor, um dauerhaft abstinent zu bleiben und Rückfälle zu vermeiden.
Aus diesem Grund stellt sich das BfTG deutlich gegen pauschale Aromenverbote.
Solche Maßnahmen unterscheiden nicht zwischen Produkten für erwachsene Raucher und Vermarktungspraktiken, die gezielt Minderjährige ansprechen könnten. Zudem besteht die Gefahr, dass regulierte Produkte für erwachsene Raucher weniger attraktiv werden und die Nachfrage nach unregulierten Produkten steigt.
Stattdessen sollten sich politische Maßnahmen auf gezielte und durchsetzbare Regelungen konzentrieren, die Marketing, Verpackung und Produktpräsentation betreffen und eindeutig auf Minderjährige ausgerichtet sind.
Illegaler Handel und Marktverzerrungen
Die Erfahrungen in mehreren europäischen Ländern zeigen, dass übermäßige Beschränkungen für E-Zigaretten erhebliche unbeabsichtigte Folgen haben können. Die Niederlande sind hierfür ein aktuelles Beispiel: Nach Angaben der niederländischen Regierung ist der Schwarzmarkt innerhalb weniger Jahre auf 87 Prozent angewachsen.
Auch in Deutschland ist ein deutlicher Anstieg des illegalen Handels zu beobachten. Branchenschätzungen zufolge macht der illegale Markt inzwischen rund 40 Prozent des gesamten Konsums aus. Verbraucher, die Produkte außerhalb des regulierten Marktes erwerben, profitieren weder von Altersverifikationssystemen noch von Produktmeldungen, Qualitätsstandards oder Marktüberwachungsmechanismen.
Künftige EU-Regulierungen sollten daher die möglichen Auswirkungen geplanter Maßnahmen auf den illegalen Handel und das Verbraucherverhalten sorgfältig bewerten.
Ein funktionierender Regulierungsrahmen sollte Verbraucher dazu motivieren, im legalen Markt zu bleiben, während gleichzeitig die Durchsetzung von Vorschriften gegen illegale Produkte wirksam gestärkt wird.
Fazit
Das BfTG unterstützt eine Überarbeitung des europäischen Tabakkontrollrahmens, die evidenzbasiert, verhältnismäßig und an den Grundsätzen besserer Rechtsetzung orientiert ist.
Der überarbeitete Rechtsrahmen sollte:
- einen harmonisierten Binnenmarkt für E-Zigaretten erhalten;
- das unterschiedliche Risikoprofil nicht brennbarer Produkte anerkennen;
- erwachsenen Rauchern den Zugang zu regulierten Alternativen zur Tabakzigarette sichern;
- die Verfügbarkeit von Aromen für erwachsene Raucher erhalten;
- die Bekämpfung illegaler und nicht konformer Produkte stärken;
- KMU, Beschäftigung und Innovation im unabhängigen europäischen E-Zigaretten-Sektor schützen.
Mit einem ausgewogenen und evidenzbasierten Ansatz kann die Europäische Union gleichzeitig die öffentliche Gesundheit fördern, junge Menschen schützen und die Verringerung des Rauchens unter erwachsenen Rauchern unterstützen.