Stellungnahme BfTG: E-Zigarettenbranche und Coronavirus (COVID-19)

Uns erreichen in den letzten Tagen sehr viele Anfragen, in denen Branchenteilnehmer sich besorgt über die möglichen Entwicklungen in den nächsten Tagen äußern! Wir wollen dazu beitragen, dass die Branche alle wichtigen Informationen erhält und haben deshalb eine Stellungnahme vorbereitet.

Shutdown des Einzelhandels
Die Äußerungen der Politik deuten möglicherweise daraufhin, dass Einschränkungen im Einzelhandel in den nächsten Tagen bevorstehen. Es ist dabei wichtig zu erwähnen, dass die Schließung des Einzelhandels eine Ländersache ist. Es kann im Zweifel also 16 unterschiedliche Regelungen geben. In der aktuellen Situation weiß niemand, ob und wenn ja, welche Shops schließen müssen und wie die Allgemeinverfügungen formuliert werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass der E-Zigaretten-Fachhandel in den Beschlüssen klar formuliert sein wird. Wir gehen im Moment davon aus, dass es auf die einzelnen Entscheidungsträger in den Gesundheitsämtern ankommen wird, ob auch ein E-Zigaretten-, Fachgeschäft schließen muss oder nicht.
Für alle Händler, die nach allgemeinen Geschäftsschließungen ihren Shop weiter betreiben möchten, haben wir ein entsprechendes Schreiben als Argumentationshilfe vorbereitet:

Stellungnahme des Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. zur Aufrechterhaltung der Bedarfsdeckung mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten und elektronischen Zigaretten während einschränkender staatlicher Maßnahmen aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland

Es empfiehlt sich, dieses Schreiben ausgedruckt im Shop zu verwahren, um es den Beamten im Falle des Falles vorlegen zu können. Wir sehen durchaus Argumente dafür, dass unser Fachhandel weiterhin geöffnet bleiben sollte, denn in den meisten Supermärkten bekommt man nur Tabak. E-Zigaretten Nutzer wären so gezwungen auf Tabakprodukte umzusteigen, um den Nikotinbedarf decken zu können. Das wäre natürlich, insbesondere vor dem jetzigen Hintergrund, dass wir uns alle vor einer Atemwegserkrankung schützen wollen, äußerst kontraproduktiv.

Sollte die Behörde – trotz des Schreibens – zur Schließung des Shops auffordern, so sollte man sich dem auf keinen Fall widersetzen. Denn das könnte möglicherweise sogar eine Straftat darstellen.

Der VdeH hat ebenfalls Informationen für Unternehmen ausgearbeitet. Hier ist das Dokument: Link

Die Verbände arbeiten in der aktuellen Krise selbstverständlich zusammen. Informationen werden geteilt und gemeinsam zur Verfügung gestellt.

Mögliche Entschädigung bei Quarantäne & Hilfskredite
Es ist schwer eine Einschätzung abzugeben, inwiefern Unternehmen die von möglichen Schließungen betroffen sind, auf Entschädigungszahlungen hoffen können. Das Gleiche gilt für den Anspruch auf mögliche Hilfskredite durch die KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen (Link). Wir werden hierzu den Kontakt aufnehmen und Hilfen für unsere Branche fordern.

Kurzarbeit
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit sind hier. Die Hinweise umfassen die bisher geltenden Regeln zur Kurzarbeit. Bundesregierung und Gesetzgeber erarbeiten derzeit kurzfristige Sonderregeln zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld.

Für viele Fragen gibt es derzeit noch keine eindeutigen Regelungen gibt. Die Ereignisse überschlagen sich und es ist natürlich auch für die Regierungen schwer allen Anfragen und Ansprüchen nachzukommen.

Die Verbände stehen selbstverständlich in Kontakt und werden gemeinsam alles dafür tun, um das beste für unsere Branche zu erwirken.

2020-03-16T18:43:25+01:0016.03.2020|