E-Zigarettenmarkt behauptet sich in schweren Zeiten

Der Umsatz im deutschen E-Zigarettenmarkt wird im Jahr 2022 wesentlich stärker ausfallen als im Vorjahr. Das gibt der Branchenverband Bündnis für Tabakfreien Genuss im Vorfeld der Fachmesse InterTabac bekannt und rechnet mit einer deutlichen zweistelligen Wachstumsrate. Basierend auf Mitgliederumfragen erwartet der Verband in diesem Jahr einen Gesamtumsatz von rund € 575 Millionen, 40 Prozent mehr als 2021.

Der Zuwachs im E-Zigarettenmarkt kommt nach zwei rückläufigen Jahren, die den Handel vor schwere Aufgaben gestellt haben.

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: “Infolge der Pandemie hat sich der E-Zigaretten-Einzelhandel wie viele andere Branchen in den Jahren 2020 und 2021 deutlich schwächer entwickelt als in den vorherigen Jahren. Aktuell sehen wir eine sehr positive Entwicklung, die jedoch noch besser hätte ausfallen können.

Ein Grund für das Umsatzwachstum ist der Erfolg der neuen Produktkategorie der Einweg-E-Zigaretten. “Mit diesem Produkt werden Raucher großflächig außerhalb des Fachhandels erreicht. Wir verzeichnen einen großen Erfolg bei Rauchern, die sich mit der E-Zigarette bisher nicht auseinandergesetzt haben”, so Dahlmann. Der Umsatz der Einweg-E-Zigaretten am Gesamtmarkt beträgt rund 40 Prozent. Mit der Verbreitung der Produkte seit dem Frühjahr hat sich die Anzahl der Verkaufsstellen, die E-Zigaretten anbieten, vervielfacht. Das kommt auch dem traditionellen Fachhandel zugute, denn Konsumenten wechseln häufig nach einiger Zeit auf wiederbefüllbare Systeme.

Liquidsteuer bremst noch stärkeres Wachstum
Die Entwicklung hätte aber noch besser ausfallen können. Viele Liquid-Produzenten beschäftigt die Umstellung auf die Steuer noch immer. Es gibt derzeit Lieferengpässe.

Mit Inkrafttreten des neuen Tabaksteuermodernisierungsgesetzes werden erstmals seit dem 01.07.2022 E-Zigaretten-Liquids besteuert. “Die Verteuerung der Produkte, aber auch die Kosten für die Hersteller durch die steuerrechtlichen Anpassungen der Produktion sind spürbar. Wir blicken voller Sorge auf die in der Zukunft gesetzlich festgelegten weiteren Steuerschritte.” Die Steuer wird sich gegenüber dem aktuellen Niveau von 0,16 EUR je Milliliter auf 0,32 EUR je Milliliter bis 2026 verdoppeln.

Gleichzeitig seien im Bereich der Tabaksteuer jedoch nur moderate Anpassungen vorgenommen worden: “Wir haben die Bundesregierung mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass eine Besteuerung der E-Zigarette am Schadenspotenzial im Vergleich zur Tabakzigarette definiert werden muss. Ansonsten fehlt ein wichtiger Anreiz für Raucher, auf die E-Zigarette umzusteigen. Nach Einführung der Steuer ist Rauchen günstiger als Dampfen. Das ist eine fatale Entwicklung.

Eine Lenkungswirkung hätte sich an der wissenschaftlich bestätigten, erheblich geringeren Schädlichkeit der E-Zigarette orientieren müssen. Die britische Regierungsagentur Public Health England geht von einem um 95 Prozent verringerten Schadenspotenzial der E-Zigarette im Vergleich zur Tabakzigarette aus. Das Krebsrisiko sei sogar um 99,5 Prozent geringer.

Wir erwarten von der Bundesregierung eine Nachbesserung des Steuergesetzes und eine klare Orientierung an der wissenschaftlichen Evidenz der Schadensminimierung.

Der Trend der Einweg-E-Zigaretten ist hinsichtlich der Erreichung neuer Konsumentengruppen positiv zu bewerten. Gleichzeitig ist sich die Branche bewusst, dass sie in Sachen Umwelt- und Jugendschutz in der Verantwortung steht.

Pilotprojekt Recycling von Einweg-E-Zigaretten gestartet

Anfang September hat das BfTG gemeinsam mit dem Dienstleister WEEE-Return GmbH ein Pilotprojekt für eine gezielte Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten gestartet.

Unser Ziel ist es, zeitnah allen Händlern ein pragmatisches Rücknahmesystem anzubieten, bei dem die Zuführung zum Recyclingkreislauf gewährleistet ist”, sagt Dustin Dahlmann.

Auch das Thema Jugendschutz nimmt die Branche sehr ernst und sensibilisiert den Handel.

E-Zigaretten gehören generell nicht in die Hände von Jugendlichen und Nichtrauchern. Jeder Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz muss hart bestraft werden. Hier gibt es akuten Handlungsbedarf, wie z.B. ein Fall in Itzehoe (Schleswig-Holstein) zeigt: Ein Verkäufer, der das Jugendschutzgesetz missachtet hatte, wurde zunächst nur verwarnt und ein Bußgeld von 75 Euro angedroht. Wir haben kein Verständnis für einen derartig laxen Umgang mit dem Schutz der Jugend.

 

2022-09-15T14:39:43+02:0015.09.2022|