UPDATE 3.0: E-ZIGARETTEN-BRANCHE & CORONAVIRUS (COVID-19)

 

Informationen für Händler zur aktuellen Entwicklung
Bisher wurden einige Shops geschlossen – andere durften offen bleiben. Wir beobachten vollkommen unterschiedliche Auslegungen in den einzelnen Bundesländern und sogar Gemeinden.

Wenn Ihr Euer E-Zigaretten-Fachgeschäft offen halten möchtet, empfehlen wir Euch, entweder eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen oder der jeweiligen Allgemeinverfügung zu widersprechen. Einige Bundesländer haben in ihrer Allgemeinverfügung Ausnahmeregelungen vorgesehen, andere wiederum nicht.
Wenn es keine Ausnahmeregelung in Eurem Bundesland gibt, sehen wir derzeit nur die Möglichkeit, im Rahmen eines Widerspruchs voranzukommen. Für beide Fälle haben wir Euch Vorlagen vorbereitet, die Ihr nutzen könnt.
Ausnahmeregelungen gibt es nach unserem Kenntnisstand bisher nur in Bayern und dem Saarland.

  1. Vorlage Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus im Bundesland vom 17. März 2020
    Für Bundesländer ohne die Möglichkeit zur Ausnahmegenehmigung gibt es ein Dokument für den Widerspruch.
  2. Vorlage: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Öffnung des Ladengeschäfts
    In Bayern und im Saarland ist die Möglichkeit vorgesehen, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Wer eine solche beantragen will: Hier ist ein Muster als Word-Datei, das Ihr verwenden könnt.
  3. Eine Liste über den Status in den einzelnen Bundesländern werden wir  auf unserer Website aktuell halten. Ihr findet in dem Dokument den aktuellen Status bezüglich einer Allgemeinverfügung in Eurem Bundesland. Link zur PDF

Weitere Informationen
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt. Inklusive Sofortantrag für betroffene Unternehmen in Bayern. Infos hier
Im Handelsblatt ist gestern ein Artikel mit allgemeinen Informationen für Unternehmer erschienen. Link zum Artikel 

Inhalte des Artikels:

  • Bayern, wo seit Montag der Katastrophenfall gilt, legt einen zehn Milliarden Euro schweren Fonds auf, der finanzielle Soforthilfen zwischen 5000 und 30.000 Euro ermöglichen soll.
  • Der Berliner Senat stellt über die Investitionsbank Berlin (IBB) 100 Millionen Euro für Überbrückungskredite bereit, auf die auch Bars, Klubs oder Hotels zugreifen können.
  • Der Bund stellt seine Hilfen über die staatliche Förderbank KfW bereit, die dafür mit einem Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro ausgestattet wird, der um bis zu 93 Milliarden Euro aufgestockt werden kann. Drei bestehende Kreditprogramme der KfW werden ausgeweitet.
  • Außerdem würden über Bürgschaftsbanken und branchenoffene Landesprogramme Ausfallbürgschaften angeboten, teilte das Wirtschaftsministerium mit.
    Damit den Unternehmen nicht das Geld ausgeht, bevor langwierige Genehmigungsverfahren durch sind, eröffnet der Bund den Bürgschaftsbanken die Möglichkeit, Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von drei Tagen zu treffen.
  • Erste Anlaufstelle für die Unternehmen ist aber in der Regel die jeweilige Hausbank. Sie sei auch für die Überprüfung der Bonität und der Sicherheiten zuständig und entscheide über den Zins, heißt es von der KfW. Es wird also auch in Coronazeiten einen Test auf Kreditwürdigkeit geben.
  • Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung sei zu kurz bemessen, weil die Bearbeitung von Anträgen auf öffentliche Hilfen oder Finanzierungsverhandlungen durchaus länger dauern könnten. Deshalb solle die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September ausgesetzt werden – und zwar für Unternehmen, die wegen der Coronapandemie Insolvenz anmelden mussten und bei denen begründete Aussichten auf eine Sanierung bestehen.
  • Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte am Montag betont, dass Firmen, die unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen, schon rückwirkend ab dem 1. März von den Regeln zur erweiterten Kurzarbeit profitieren können. Musste bisher mindestens ein Drittel der Belegschaft von erheblichem Arbeitsausfall betroffen sein, um die staatliche Leistung beantragen zu können, so sind es jetzt nur noch zehn Prozent.
  • Den Arbeitgebern werden die Sozialbeiträge, die sie sonst für die Ausfallstunden allein zu tragen hätten, komplett erstattet. Zudem kann auch für Zeitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragt werden.
  • Unternehmen können sich bei Bedarf telefonisch informieren und erreichen ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice der örtlichen Agentur über die bundesweite Hotline 0800 / 455 5520. Kurzarbeit muss bei der Arbeitsagentur angezeigt werden, entsprechende Formulare gibt es zum Download.
2020-03-18T09:54:45+01:0018.03.2020|