Branchenverbände: Sicherung der Grundversorgung mit E-Zigaretten dringend notwendig

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Gemeinsame Pressemeldung des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) und des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG)

Durch die inzwischen bundesweit erfolgten Erlasse zur Schließung von Einzelhandelsgeschäften ist die unbedingt erforderliche Grundversorgung ehemaliger Raucher mit E-Zigaretten nicht mehr gewährleistet. Die Branchenverbände appellieren an die Bundesländer, den Beispielen aus Frankreich, Italien, Spanien und der Schweiz unverzüglich zu folgen und E-Zigarettenfachhändler ausdrücklich in die Ausnahmen der Schließungsverfügungen aufzunehmen.

Es steht außer Frage, dass die getroffenen staatlichen Maßnahmen, insbesondere die Schließungsverfügungen für Verkaufsstellen des Einzelhandels, zum Zwecke der Verlangsamung der laufenden SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland, grundsätzlich notwendig sind, damit eine Chance besteht, die medizinische Versorgung in Deutschland aufrecht zu erhalten. Die Verbände und die gesamte Branche erkennen ausdrücklich an, dass eine außergewöhnliche Notlage besteht.

Die Gesetzgeber haben die Notwendigkeit einer funktionierenden Grundversorgung erkannt und Ausnahmen zu Schließungsverfügungen definiert. So dürfen u.a. Lebensmittelhändler, Tankstellen, Drogerien weiterhin unter strengen Hygieneauflagen öffnen.

Wegfall der Grundversorgung
Eine Verbrauchergruppe, die auf eine funktionierende Grundversorgung angewiesen ist, wurde dabei aber vergessen: Ehemalige Raucher, die vom Zigarettenkonsum auf die nach wissenschaftlichem Konsens 95% weniger schädliche E-Zigarette umgestiegen sind, stehen nun vor verschlossenen Türen. Während Tabakraucher weiterhin im Lebensmitteleinzelhandel, in Zeitungskiosken und an Tankstellen einkaufen können, gilt das für E-Zigarettennutzer nicht: Diese Verbraucher können ihren Grundbedarf an Ersatzteilen und Nachfüllflüssigkeiten nicht mehr decken.

Der Fachhandel für elektronische Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten versorgt viele Menschen mit tabakfreien, aber nikotinhaltigen Produkten. Für diese Menschen ist es eine Grundversorgung. Diese Versorgung ist durch die nicht den Schließungsverfügungen unterfallenden Geschäfte nicht gewährleistet, da dort vor allem Tabakerzeugnisse und allenfalls ein stark eingeschränktes Angebot von E-Zigarettenprodukten gehandelt werden, welches vor allem nicht den Bedarf an Liquids und Zubehör für auf dem Markt überwiegend gebräuchliche offene Systeme abdeckt. Auch regelmäßig zu ersetzende Verbrauchsmaterialen können in der Regel vor Ort nur im Fachhandel für E-Zigaretten bezogen werden.

Ehemalige Raucher akut von Rückfall bedroht
Auch der Onlinehandel vermag die flächendeckende Versorgung mit E-Zigaretten und Nachfüllflüssigkeiten nicht vollständig, jedenfalls auch nicht dauerhaft sicherzustellen. Es steht zu befürchten, dass E-Zigarettennutzer aufgrund der jetzt eintretenden mangelnden Verfügbarkeit zum Konsum von Tabakzigaretten zurückkehren. Das muss nicht nur aus offensichtlichen Gründen der sich dadurch erheblich erhöhten Gesundheitsgefährdung verhindert werden. Tabakraucher gehören laut Angabe des Robert Koch Instituts auch zur Risikogruppe für schwere Verläufe bei einer COVID-19 Erkrankung. [1]

Österreich, Spanien, Schweiz, Italien und Frankreich haben Handlungsbedarf bereits erkannt
In den ebenfalls von der Corona-Krise schwer betroffenen Ländern Frankreich, Italien, Spanien und Schweiz wurde das Problem erkannt und die Maßnahmen, auch auf Druck von Wissenschaftlern, wurden entsprechend angepasst. Österreich [2] und Frankreich [3] stellen E-Zigaretten und Tabak im Hinblick auf die notwendige Grundversorgung gleich und erlauben die Öffnung des Fachhandels trotz weitreichender Maßnahmen. Den gleichen Weg gehen die Schweiz und Spanien [4]. Auch Italien hat, nachdem E-Zigarettengeschäfte zunächst nicht öffnen durfte, nachgebessert und erlaubt deren Öffnung nun ausdrücklich. [5]
Der Fachhandel für E-Zigaretten gehört zu Grundversorgern.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder sollten diesem Beispiel folgen und ihren Erlass unverzüglich entsprechend anpassen. Aktuell herrscht ein regelrechter Flickenteppich aufgrund unterschiedlicher Interpretationen in einzelnen Bundesländern und der örtlich zuständigen Behörden. Es bedarf einer dringenden Klarstellung: Der Fachhandel für E-Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten ist für die notwendige Grundversorgung der Konsumenten, entsprechend zu Kiosken, unbedingt offen zu halten. Dabei müssen auch hier selbstverständlich verstärkte Vorkehrungen zu Hygienemaßnahmen verpflichtend sein.

Quellen:

[1] SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Stand 13.03.2020
[2] https://www.wko.at/service/kriterien-schliessung-von-geschaeften.pdf
[3] https://www.legifrance.gouv.fr/eli/arrete/2020/3/17/SSAZ2007919A/jo/texte
[4] https://www.bloomberg.com/news/articles/2020-03-17/european-smokers-vapers-still-get-their-fix-during-lockdowns
[5] https://www.adm.gov.it/portale/documents/20182/4599711/Circolare+AnafeFinal.pdf

2020-10-20T13:58:56+02:0018.03.2020|