Online-Handel: Bundesregierung sagt Steuerbetrügern den Kampf an

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Frischer Wind mitten in der sommerlichen Nachrichtenflaute. Das Bundeskabinett hat vor kurzem einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums gegen Steuerbetrug auf Online-Plattformen abgesegnet.

Schon seit langem macht das Thema gerade auch der klein- und mittelständischen E-Zigarettenwirtschaft zu schaffen: Online-Händler, die auf Internet-Plattformen äußerst günstige Ware anbieten, mit denen reguläre Händler kaum mithalten können. Der Verdacht verdichtete sich, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Und tatsächlich: Durch Umsatzsteuerbetrug verschaffen sich offenbar viele Händler einen Preisvorteil.

Der Gesetzgeber hat diesen Missstand endlich erkannt und sagt Online-Händlern, die keine Umsatzsteuer abführen, den Kampf an. Denn letztlich sind viele Branchen von diesem verzerrten Wettbewerb betroffen. Besonders zwei Punkte haben es dabei in sich:

  • Betreiber von Online-Marktplätzen werden verpflichtet, Daten der Verkäufer zu erfassen, z. B. Name, Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse sowie Termin und Höhe des Umsatzes. Damit können Steuerbehörden künftig effektiver gegen Betrüger vorgehen
  • Die Plattform-Betreiber sollen zudem für nicht abgeführte Steuern aus Sendungen haften, die über ihren Marktplatz abgewickelt wurden.

Die Bundesregierung will das Gesetz rasch durch den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess bringen, so dass die neuen Regelungen zum Januar 2019 in Kraft treten können. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) begrüßt den Vorstoß, fordert jedoch auch weitergehende Korrekturen: „Der Entwurf schließt eine überfällige Lücke. Er stärkt ehrliche Händler gegenüber unlauteren Geschäftemachern den Rücken. Jedoch benötigt der E-Zigarettenmarkt spezifische Lösungen. Hier gibt es weiterhin einen gewissen Handlungsbedarf. Wir werden das Gesetzgebungsverfahren mit Interesse verfolgen und bleiben am Thema dran.“, so der Vorsitzende des BfTG Dustin Dahlmann.

2019-03-20T13:48:27+01:0013.08.2018|