Am 13. Oktober wurde vor dem Landgericht München I ein Urteil zugunsten eines deutschen E-Zigaretten Unternehmens „iSmokeSmart“ gefällt, das von sehr großer Bedeutung für den gesamten E-Zigaretten-Markt ist. Für das DKFZ hingegen bedeutet es eine schallende Ohrfeige: Die Kunden des Unternehmens dürfen auch weiterhin mit Äußerungen informiert werden, die von Martina Pötschke-Langer, der Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum DKFZ, stammen!

Zum Hintergrund: Vor gut einem Jahr hatte Dr. Martina Pötschke-Langer Klage auf Unterlassung gegen den E-Zigaretten-Fachhandel iSmokeSmart eingereicht. Grund dafür war das korrekte Zitieren zweier Aussagen Pötschke-Langers in Werbematerialien des Münchner Unternehmens. Brisant, aber auch mutig, denn sie gehört wohl – völlig unbegründet – zu einer der größten E-Zigaretten-Gegnerinnen im Land.

Beide Zitate stammten aus einem Radiointerview, in dem sie auch öffentliche, durchaus positive Äußerungen über die E-Zigarette machte:

„[…] gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt, stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar.“

„Es wird [bei der E-Zigarette] kein Tabak verbrannt. Es ist in dem Dampf von e-Zigaretten weder Teer, Kohlenmonoxid oder auch zahlreiche andere Kanzerogene enthalten, die aus dem Rauch einer herkömmlichen Zigarette ja dieses hochgefährliche Giftgemisch machen.“

(Quelle: Dr. Martina Pötschke-Langer (DKFZ), Deutschlandradio Kultur, Radiofeuilleton Wissenschaft und Technik, 22.01.2012 | 11:05 Uhr)

Da die nachweisbare Richtigkeit der Zitate keinerlei Basis für eine Klage boten, wählte sie beziehungsweise das DKFZ einen geschickten Umweg über das Markenrecht, um die Aussagen von Pötschke-Langer aus der Öffentlichkeit verschwinden zu lassen. Dem Fachhändler für elektrische Zigaretten iSmokeSmart sollte via Klage das Nennen des Markennamens “DKFZ”, als auch des Namens “Dr. Marina Pötschke-Langer” gerichtlich untersagt werden. Diese Zitate hätten daher sowohl aus der Internetpräsenz, als auch aus den Werbeflyern zu verschwinden.

Das Landgericht München I wies die Klage des DKFZ gegen das E-Zigaretten-Unternehmen nun ab. Eine Markenrechtverletzung bestehe nicht. Bei der Verwendung der geschützten Namen und Kürzel des Deutschen Krebsforschungszentrums handele es sich nicht um eine unerlaubte Zeichennutzung, sondern um eine rein redaktionelle Markennennung. Da auch Urheber und Quelle der Zitate korrekt seien, werde nicht der Eindruck erweckt, dass diese Namen in einem Zusammenhang zu den beworbenen Produkten stehen.

Wir vom BfTG e.V. gratulieren iSmokeSmart ganz herzlich und freuen uns über das sachliche Urteil des Langericht München I.

2019-02-11T12:04:09+01:0031.10.2015|