Die Bundesregierung plant noch in diesem Jahr ein Verkaufsverbot von E-Zigaretten und E-Sishas an Jugendliche im Sinne des Jugendschutzes – und das ist auch gut so.

Alle Mitglieder des Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG) setzen sich aktiv für einen stärkeren Jugendschutz ein und engagieren sich für die Schaffung einer diesbezüglich eindeutigen Gesetzeslage. Dazu gehört insbesondere, dass es nur Erwachsenen möglich sein soll E-Zigaretten zu erwerben und legal zu konsumieren.

Unsere eindeutige Zielsetzung ist es, für erwachsene Raucher eine sinnvolle Alternative zum Konsum stark gesundheitsgefährdender Tabak-Zigaretten zu bieten. Der Dampf einer E-Zigarette wirkt sich – mittlerweile unbestritten – und in Studien mit offiziellen Zahlen belegbar, zu 95% weniger gesundheitsschädlich auf den menschlichen Körper aus als der Rauch einer herkömmlichen Tabak-Zigarette. Für Umsteiger schafft die E-Zigarette die Möglichkeit, gesundheitliche Risiken zu minimieren und den hohen tabakbedingten Sterberaten (alle 6 Sekunden stirbt laut WHO weltweit ein Mensch an den Folgen seines Tabakkonsums) entgegenzuwirken.

Die Mitglieder des BfTG sind nicht daran interessiert, Jugendlichen einen Anreiz zum Dampfen zu bieten. Auch Umfragen haben bereits ergeben, dass ca. 98% aller Dampfer sowieso Ex-Raucher und nicht etwa Neueinsteiger sind, wlche zuvor noch nie mit nikotinhaltigen Produkten bzw. Tabak-Zigaretten in Berührung kamen. Dementsprechend gering dürfte grundsätzlich bereits die Zahl Jugendlicher sein, die überhaupt durch den Konsum von E-Zigaretten auf den Geschmack von Tabak kommen könnten.

Entgegen dieser Umfrageergebnisse wird jedoch dem Dampfen von Elektro-Zigaretten selbst in seriösen Medien ein möglicher Gateway-Effekt unterstellt, der sich wissenschaftlich allerdings in keinster Weise verifizieren lässt. Dieser vermeintliche Gateway-Effekt besagt, dass Dampfer ausgerechnet auf den Konsum von Tabak umsteigen, anstatt nachweislich belegt umgekehrt. Es sei dahingestellt, ob dem möglicherweise irgendwann einmal so sein könnte, nachweisen lässt sich ein solches Phänomen bis heute jedenfalls nicht.

Als Bündnis für Tabakfreien Genuss setzen wir uns jedoch natürlich auch prophylaktisch hierfür ein. Und wenn unser Einsatz ein solches ‘Gateway-Problem’ verhindert, machen wir uns selbstverständlich auch hierfür stark.

Erklärtes Ziel ist es deshalb, zu einer Rauchentwöhnung beizutragen, statt Konsumenten durch die e-Zigarette auf den Geschmack von Tabakprodukten zu bringen!

Für die Mitglieder des BfTG steht insofern fest: E-Zigaretten haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen. Wir schaffen bewusst keinerlei Anreize, die Minderjährige zum Kauf einer E-Zigarette motivieren oder anregen, und sind als Fachhändler sehr darum bemüht, sie ausschließlich an Erwachsene zu vertreiben.

Das Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. ist selbstlos tätig, verfolgt als Verein also keine wirtschaftlichen, sondern ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Dabei setzen wir uns für den Jugendschutz genauso ein wie für den Verbraucherschutz. Zudem tragen wir zu einer objektiven öffentlichen Aufklärung und Risikobewertung von E-Zigaretten und Verdampferflüssigkeiten bei. Jugend- und Verbraucherschutz sind feste und wichtigste  Bestandteile unserer Satzung.

2019-02-11T12:03:51+01:0003.11.2015|