Englische Gesundheitsbehörde: Ärzte sollen E-Zigaretten für den Tabakstopp einsetzen

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  • BfTG Vorsitzender Dahlmann fordert klare Abgrenzung der E-Zigarette zu den tabakhaltigen Alternativen der Tabakkonzerne
  • E-Zigaretten sind kein Einstieg zum Rauchen und minimieren auch die passive Belastung
  • E-Zigarettendampf ist um 95 Prozent weniger schädlich als Tabakrauch
  • Mindestens 20.000 Raucher pro Jahr könnte die E-Zigarette zu Nicht-Rauchern machen
  • Sinkende Raucherzahlen in Großbritannien hängen mit E-Zigarettennutzung zusammen
  • Arbeitgeber und auch Krankenhäuser sollen das Dampfen in Büros und Krankenzimmern erlauben und so den Umstieg auf den Konsum von E-Zigaretten unterstützen

Paukenschlag aus Großbritannien: Die staatliche Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) fordert, dass Patienten des National Health Services (NHS) E-Zigaretten zugänglich gemacht werden sollen, um Raucher vom gesundheitsgefährdenden Tabakkonsum wegzubringen. In Deutschland und anderen EU-Ländern ist eine derart positive Einstellung gegenüber der E-Zigarette – zumindest noch – unvorstellbar, obwohl mittlerweile genügend wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse vorliegen, die die gesundheitspolitischen Vorzüge des Dampfens belegen. Die englische Gesundheitsbehörde PHE beruft sich bei ihrer Forderung auf eine aktuelle Studie unabhängiger Experten.

Denn die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Danach könnten in Großbritannien mindestens 20.000 Menschen jährlich von ihrer Tabak-Sucht geheilt werden, wenn sie auf E-Zigaretten umstiegen. Die PHE befürwortet daher einen deutlichen Anstieg des E-Zigaretten-Konsums.

Unterstützung erfährt die Behörde von bekannten Experten wie Prof. Linda Bauld (Universität Stirling) sowie Prof. Ann McNeill (King’s College London). Beide waren maßgeblich an der Studie beteiligt.

Professor John Newton, Direktor der Abteilung „Gesundheitsförderung“ bei der PHE, begründet den bemerkenswerten Vorstoß seiner Behörde mit den Worten:

„Jede Minute wird jemand in eine Klinik eingewiesen, der an gesundheitlichen Folgen des Rauchens leidet, mit ungefähr 79.000 Toten pro Jahr alleine in England. Unsere neue Studie untermauert die Erkenntnis, dass das Dampfen nur einen Bruchteil der Risiken beinhaltet, die das Rauchen mit sich bringt. Das Dampfen ist mindestens 95 Prozent weniger schädlich. Ein Risiko für Passiv-Dampfer ist praktisch nicht nachweisbar. Trotzdem glaubt immer noch mehr als die Hälfte aller Raucher, die E-Zigarette sei ebenso schädlich wie eine Tabak-Zigarette oder ist schlicht uninformiert.“

Aus diesem Grund fordert die PHE auch eine stärkere Aufklärung über die Vorteile der E-Zigarette von Seiten der Regierung und der Gesundheitspolitik.

Wissenschaftler fordern Dampfer-Ecken in Unternehmen und in Krankenhäusern

Die PHE geht sogar noch weiter und ruft alle Arbeitgeber dazu auf, das Dampfen am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Um Rauchern, die auf E-Zigaretten umsteigen, weiterhin kleine „Rauchpausen“ zu ermöglichen, sollen den Dampfern extra eingerichtete Dampfer-Zonen eingerichtet werden. Dasselbe fordert PHE sogar für Krankenhäuser. Dort bringen sie den E-Zigaretten-Konsum sogar direkt in den Patientenzimmern ins Gespräch. Die PHE weist auch ausdrücklich darauf hin, dass es keinerlei Erkenntnisse gibt, wonach der Konsum von E-Zigaretten zum Tabakkonsum führt.

Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnis für Tabakfreien Genuss, zur Studie: 

„Wir vom Bündnis für Tabakfreien Genuss fühlen uns in unserer Aufklärungsarbeit bestätigt und fordern eine neue Bundesregierung in Berlin auf, auch in Deutschland endlich die E-Zigarette als gesundheitspolitische Chance zu begreifen. Was gebraucht wird, ist eine seriöse Information der Verbraucher zu den klaren Vorteilen der wesentlich weniger schädlichen E-Zigarette gegenüber der Tabak-Zigarette. Hier ist eine klare Abgrenzung der E-Zigarette zu den tabakhaltigen Alternativen der Tabakkonzerne notwendig. Zwar sind Tabak-Erhitzer weniger schädlich als Tabak-Zigaretten, trotzdem sind mutagene Wirkungen dokumentiert, welche in den Dämpfen von E-Zigaretten nicht nachweisbar sind.“

Quelle: http://www.bfr.bund.de/cm/343/vorlaeufige-risikobewertung-von-tobacco-heating-systemen-als-tabakprodukte.pdf

2019-02-11T11:29:06+01:0019.02.2018|