Neue EU-Produktrichtlinie sorgt für „wahnsinnigen Aufwand“ / Registrierungs-Plattform spät geschaltet / Massive Umstellungen in kurzer Zeit

Der 20. November 2016 ist für die E-Zigaretten-Branche ein besonderer Stichtag, der große Einschnitte mit sich bringt. Danach müssen E-Zigaretten den Vorgaben der neuen EU-Tabakverordnung (TPD2) entsprechen und sechs Monate im Voraus registriert sein, bevor sie in den Markt eingeführt werden können. Doch damit nicht genug: Neben den geltenden Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes, des Elektrogesetz (WEEE/ElektroG), der Verpackungsverordnung und der Batterieverordnung sind mit der Tabakproduktrichtlinie nun viele weitere Vorgaben für E-Zigaretten und Liquids beschlossen worden – unter anderem im Hinblick auf Warnhinweise und Produktdesign. „Die Umsetzung dieser Richtlinien sorgt für einen wahnsinnigen Aufwand für uns kleine und mittelständigen Betriebe“, sagt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnis Tabakfreier Genuss (BfTG),  „Die Branche steckt derzeit vollkommen im TPD2-Registrierungs-Stress“. Zumal die Registrierung in kürzester Zeit geleistet werden muss, und „der Gesetzgeber nichts auslässt, um uns Hersteller und Händler weiter zu gängeln“, so Dahlmann.

Enorme Herausforderung für Betriebe

Ein besonderes Ärgernis aus Sicht der Branche: Die Registrierungs-Plattform der EU (EU-CEG) steht erst seit kurzer Zeit zur Verfügung. Außerdem müssen sowohl bei der Hardware, als auch bei E-Liquids von nun an Emissionstest durchgeführt werden. Dabei wird der Dampf z.B. auf Carbonyle (Formaldehyde, Acetaldehyde, etc.) und Schwermetalle (Blei, Cadmium, etc.) getestet. Auch eine gleichbleibende Nikotinabgabe ist von den Importeuren und Herstellern sicherzustellen und nachzuweisen. Eine enorme Herausforderung für die kleinen und mittelständischen Betriebe, die zu massiven Einschnitten im täglichen Arbeitsablauf führt. „Letztendlich leiden nicht nur wir, sondern vor allem unsere Kunden unter dieser bürokratischen Mehrarbeit“, sagt Dahlmann, “… denn die Vorgaben können vor allem die kleinen Marktteilnehmer nur sehr schwer oder gar nicht erfüllen.”

„Ausufernde Bürokratie“

In dem Registrierungs-Prozess werden zudem ausführliche Informationen zu den Produkten selbst, zu den Produktionsprozessen (die oftmals nur sehr schwer zu beschaffen sind), sowie der Upload von „Gebrauchsanweisungen“ gefordert. „Da gilt es eine Fülle an Informationen zu beschaffen und diese dann noch der EU in richtiger Form bis zum 20. November zur Verfügung zu stellen“, sagt Dahlmann. Warnhinweise für die Verpackungen der E-Liquids, aber auch der Hardware führen darüber hinaus zu designtechnischen Umstellungen, die in kürzester Zeit durchgeführt werden mussten. „Ganz klar, wir sind für Produktsicherheit bei E-Zigaretten,“, sagt Dahlmann. „Wir setzen uns schon seit Jahren für gesicherte Produktqualität und höchste Produktstandards ein, um Billig-Produkte aus dem Ausland zu verhindern – aber wir befürchten, dass diese ausufernde Bürokratie mehr Schaden als Nutzen bringt – nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für den Verbraucher.“

Über das BfTG

Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) e.V. ist ein Zusammenschluss nahezu aller führenden unabhängigen Herstellern und Einzelhändlern aus der E-Zigaretten-Branche. Die Mitglieder des BfTG repräsentieren die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion der einzelnen Bestandteile und der Flüssigkeiten (Liquids) bis zum Groß- und Einzelhandel. Seine Mitglieder sind unabhängige, kleine und mittelständige Start-Up Unternehmen, die nicht der traditionellen Tabakindustrie angehören. Das BfTG setzt sich für eine angemessene Regulierung der E-Zigaretten ein, die Kinder- und Jugendschutz, Qualität, Sicherheit, Innovation und Nachhaltigkeit gewährleistet.

Pressekontakt:
Dustin Dahlmann (Vorsitzender)
Tel.: +49 (0) 40 228 130 75
Fax:  +49 (0) 40 228 672 999
info@bftg.org

www.tabakfreiergenuss.org

2019-02-11T11:57:13+01:0022.09.2016|