EU-Evaluierung der Tabakproduktrichtlinie: Kommission verkennt Potenziale der Schadensminimierung

Die Europäische Kommission hat ihre Evaluierung der Tabakproduktrichtlinie (TPD) vorgelegt. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) sieht darin erhebliche inhaltliche Defizite und warnt vor einer Regulierung, die zentrale wissenschaftliche Erkenntnisse zur Schadensminimierung unzureichend berücksichtigt.
„Die Evaluation zeichnet ein verzerrtes Bild. Sie stellt Risiken neuer Produkte in den Vordergrund, blendet aber wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse zur Schadensminimierung weitgehend aus“, erklärt Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG.
So fehlt eine klare Einordnung von E-Zigaretten als deutlich weniger schädliche Alternative zum Rauchen. Stattdessen werden sie in der Bewertung faktisch mit klassischen Tabakprodukten gleichgesetzt. Ein in anderen Politikfeldern etablierter Harm-Reduction-Ansatz findet keine konsequente Anwendung.
Dabei zeigt die internationale Evidenz ein anderes Bild: Systematische Übersichtsarbeiten, insbesondere Cochrane-Analysen, belegen, dass E-Zigaretten zu den effektivsten Hilfsmitteln für den Rauchstopp gehören und herkömmlichen Methoden wie Nikotinersatzprodukten überlegen sind. Auch in Deutschland sind E-Zigaretten mit rund 11 Prozent das am häufigsten genutzte Hilfsmittel zur Tabakentwöhnung.
Staaten wie Großbritannien und Neuseeland setzen aromatisierte E-Zigaretten gezielt zum Tabakstopp ein. Mit großem Erfolg: Ihre Raucherquoten sind etwa drei- bis viermal kleiner als in Deutschland (31,9%).
Zudem widersprechen aktuelle Daten zentralen Annahmen der Evaluation. Die überwältigende Mehrheit der Konsumenten beginnt ihren Nikotinkonsum weiterhin mit Tabakprodukten. Laut Eurobarometer starten in Deutschland rund 92 Prozent mit Tabak, aber nur etwa 2 Prozent mit E-Zigaretten. Ein sogenannter „Gateway-Effekt“ ist wissenschaftlich nicht belegt; vielmehr sprechen zahlreiche Studien für eine gemeinsame Risikoneigung („common liability“) als Erklärung für parallele Konsummuster.
Auch die Rolle von Aromen wird aus Sicht des BfTG verzerrt dargestellt. Evidenz zeigt, dass nicht-tabakbezogene Aromen den Umstieg für erwachsene Raucher erleichtern und die Erfolgschancen beim Rauchstopp erhöhen. Gleichzeitig gibt es keine belastbaren Hinweise darauf, dass Aromen den Einstieg für Nichtraucher systematisch fördern. Im Gegenteil: Studien deuten darauf hin, dass sensorische Reize – auch durch Menthol – für unerfahrene Nutzer eher abschreckend wirken können.
„Wer Aromen pauschal als Problem darstellt, ignoriert ihre zentrale Funktion für erwachsene Raucher beim Ausstieg aus dem Tabakkonsum“, so Dahlmann.
Das BfTG warnt zudem vor unbeabsichtigten Folgen einer übermäßigen Regulierung. Bereits heute zeigt sich, dass restriktive Maßnahmen legale Märkte schwächen und den illegalen Handel stärken. Dieser stellt eine zentrale Bezugsquelle für Jugendliche dar – nicht der regulierte Fachhandel.
„Ein funktionierender Jugendschutz scheitert nicht an regulierten Produkten, sondern an mangelnder Durchsetzung gegenüber illegalen Anbietern – insbesondere im Online-Handel aus Drittstaaten“, betont Dahlmann.
Das BfTG fordert daher für die anstehende Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie:
- eine konsequente Berücksichtigung der wissenschaftlichen Evidenz zur Schadensminimierung,
- eine klare Differenzierung zwischen Tabakprodukten und weniger schädlichen Alternativen,
- verhältnismäßige Regelungen für Aromen unter Berücksichtigung erwachsener Konsumenten,
- sowie eine effektive Bekämpfung des illegalen Handels und eine bessere Durchsetzung des Jugendschutzes.
„Die Revision der Tabakproduktrichtlinie darf nicht von einem einseitigen Risikonarrativ geprägt sein. Sie muss wissenschaftliche Erkenntnisse umfassend berücksichtigen und den Umstieg von der Zigarette auf weniger schädliche Alternativen ermöglichen“, so Dahlmann abschließend.
Weiterführende Informationen: