Bundesministerin Schwesig will die E-Zigarette für Jugendliche verbieten.

Die Ministerin gab sich energisch: „Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am 4. Dezember 2015 im Bundestag. das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um Jugendliche vor Gefahren des „Rauchens“ zu schützen – und zwar vor E-Shishas und E-Zigaretten. Diese sollen für Jugendliche verboten werden. Die E-Produkte seien gesundheitsgefährdend und ebneten den Weg in die Raucher-Karriere, so die Familienministerin. Dafür gab es breite Unterstützung. Auch das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) begrüßt ein Verbot für Jugendliche unter 18 Jahren. „Die E-Zigarette ist ein Genussmittel und gehört als solches nicht die Hände von Kindern und Jugendlichen“ heißt es in einer Selbstverpflichtung des Bündnisses. Allerdings, und da scheiden sich die Geister, wird die Gesetzesinitiative offenbar auch genutzt, um en Passant die E-Zigarette als solches zu verunglimpfen – und deren Vertrieb und die generellen Nutzung weiter einzuschränken.

Laut Gesetzesentwurf soll beim Online-Vertrieb zweimal die Volljährigkeit überprüft werden. Eine Altersüberprüfung könnte bereits vor dem Besuch der Website zwingend sein – und zwar für jeden Kunden, ganz gleich welchen Alters. Das würde das Aus für die meisten kleinen und mittleren Betriebe bedeuten, da der Hauptvertriebskanal wegfiele. Denn 80 Prozent im E-Zigaretten-Handel werden online umgesetzt. Von einer „neuen Kultur des Rauchens“ kann darüber hinaus auch keine Rede sein. Zumal die E-Zigarette kaum Anziehungskraft auf Nicht-Konsumenten hat. Nach einer Studie des Zentrums für interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg sind 91 Prozent der Konsumenten ehemalige Tabakraucher, lediglich ein Prozent Neueinsteiger. Von den 3.320 Befragten waren übrigens nur vier jünger als 18 Jahre. Ein so genannter Gateway-Effekt liegt daher keineswegs vor. Auch der renommierte Suchtforscher Heino Stöver, Frankfurt University of Applied Sciences, kommt in einer noch laufende Studie, für die Jugendliche unter 18 befragt wurden, zu folgendem Zwischenergebnis: E-Zigaretten sind nicht „in“ oder „cool“ – und würden von Jugendlichen eher gemieden. Und der nach wie vor, auch in der Anhörung im Bundestag erhobene Vorwurf von der toxischen Wirkung der E-Zigarette ist längst widerlegt.

Kurz und gut: Ein Verbot der E-Zigaretten für Menschen unter 18 begrüßt das BfTG. Unverhältnismäßige Einschränkungen im Handel und Vertrieb, wie für den Online-Handel in dem zweistufigen Verfahren vorgesehen, werden jedoch entschieden abgelehnt. “Letztendlich geht es ja darum, dass E-Zigaretten nicht in die Hände von Minderjährigen gelangen dürfen und das ist mit einer Altersprüfung bei Übergabe der Sendung sichergestellt. Eine zusätzliche Altersprüfung vor dem Betreten des Internet-Shops, oder bei der Bestellung bringt keine höhere Sicherheit, sondern erschwert unnötig den Kauf einer E-Zigarette. Darüber freuen sich nur die großen Tabak-Konzerne.”, so Dustin Dahlmann, Vorsitzender vom BfTG.

 Für die heiße Phase der Gesetzgebung, die morgen im Bundestag beginnt, bleibt zu hoffen, dass Vernunft über Polemik siegt.

2019-02-11T12:03:12+01:0027.01.2016|