Händler kritisieren geplante Umsetzung von TPD2 / „Konsumenten werden ins Ausland ausweichen“

Der freie Warenverkehr ist eine sogenannte „Grundfreiheit“ des EU-Binnenmarkts. Die Zölle wurden abgeschafft, es gibt keine Beschränkungen der Mengen mehr. Es kann grenzüberschreitend Handel getrieben werden, auch wenn das Risiken birgt. Das ist Europa. Das zählt zu den Grundfesten der europäischen Gemeinschaft. Und das Internet hat den grenzüberschreitenden Handel auf dem Kontinent zusätzlich erleichtert – und aus staatlicher Sicht erschwert. Denn, auch wenn das Bestreben groß ist, die eigene Bevölkerung beispielsweise vor den Gefahren des Rauchens und Dampfens zu schützen – das Internet ist immer da. Auch und gerade bei der E-Zigarette.

Verbot durch die Hintertür?

Nur in Österreichs scheint der Gesetzgeber das noch nicht verstanden zu haben – das „World Wide Web“ und den freien Warenverkehr. Der Alpenstaat will künftig den Internet-Handel mit E-Zigaretten verbieten. In der vergangenen Woche hat die Novelle des neuen Tabakgesetzes den Gesundheitsausschuss des österreichischen Nationalrats passiert – und damit wurde die EU-Richtlinie (TPD2) zum Tabakkonsum, in der auch die E-Zigarette reguliert wird, auf den Weg gebracht. Das zuvor kontrovers diskutierte Versandhandelsverbot im Internet ist Bestandteil der Gesetzesnovelle, obwohl sie dem Prinzip des freien Warenverkehrs widerspricht. E-Zigaretten-Händler in Österreich sehen darin den „Versuch, uns vom Markt zu verbannen“, also ein Verbot durch die Hintertür?

Grundsätzlich hat die EU den Mitgliedsstaaten in der Tabakrichtlinie freigestellt, den Internethandel einzuschränken. Österreich will nun den Weg des Verbots gehen. Obwohl das österreichische Verfassungsgericht erst im Sommer 2015 das geplante Gesetz zur Neuausrichtung des Tabakmonopols gekippt hat. Geplant war, dass E-Liquids künftig nur noch in den staatlich lizensierten Tabakwarenvertriebsstellen (Trafiken) verkauft werden sollten, vor allem um Minderjährige zu schützen. Laut Verfassungsgerichtshof war jedoch nicht erkennbar, inwieweit der Verkauf von verwandten Erzeugnissen durch Fachhändler eine höhere Gefahr für den Gesundheits- und Jugendschutz darstellt als der Verkauf in Trafiken. Nun soll offenbar doch – entgegen höchstrichterlichem Ermessen – ein Versandhandelsverbot für E-Zigaretten durchgesetzt werden.

Massive Folgen für die österreichischen Unternehmen

Eine der Folgen: Die Fachgeschäfte und insbesondere Online-Shops für E-Zigaretten in Österreich werden erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden, die österreichischen Produzenten und Händler werden daher massiv benachteiligt. Denn: Die Konsumenten werden ins Ausland ausweichen (per Internet) – und was sie dort erwerben, könnten auch qualitativ minderwertige Produkte sein. Das ist eben nicht kontrollierbar. Denn: Es gibt einen freien Warenverkehr.

2019-02-11T11:59:43+01:0020.04.2016|