Mit dem Verbot der E-Zigarette für Jugendliche soll auch der E-Zigaretten-Handel massiv eingeschränkt werden.

Der Bundestag hat heute die E-Zigarette für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Mit den Stimmen von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) verabschiedet. Jetzt muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) begrüßt das Gesetzesvorhaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen – zumal Hersteller und Händler im Rahmen einer Selbstverpflichtung die Abgabe an Jugendliche bereits seit 2011 ablehnen. Doch so begrüßenswert die Entscheidung ist – so verheerend sind die „Nebenwirkungen“ für den Handel mit E-Zigaretten.

Vor allem Paragraf 10 c (3) des neuen Gesetzes hat es in sich. Dieser regelt den Verkauf und die Abgabe der E-Zigarette – und bedeutet nichts weniger als eine massive Einschränkung des Online-Handels. Um Jugendlichen den Zugang zu den Internet-Shops zu verwehren, ist von nun an eine zweimalige Überprüfung der Volljährigkeit vorgesehen. Ein Anbieter von E-Zigaretten ist demnach verpflichtet, sehr aufwändig herauszufinden, ob ein Käufer 18 Jahre alt ist oder nicht. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Online-Überprüfung, zumal wenn es das komplizierte Schufa-Verfahren sein soll, zu Abbruchraten von mehr als 30 Prozent und damit entsprechenden Umsatzeinbußen führen wird. Zumal das Internet der Hauptabsatz-Kanal der Branche ist, bis zu 80 Prozent des Umsatzes wird online gemacht.

Außerdem sind Verfahren wie beispielsweise die Abfrage der Personalausweis-Nummer nicht sicher bzw. manipulierbar, da die Ausweisnummer im Netz relativ leicht recherchierbar ist. Was wirklich sicher ist, ist das Offline-Verfahren, also die Sicht- und Ausweisüberprüfung bei der Übergabe durch den Paketboten.

Was auch sicher ist: Die zweistufige Prüfung ist ein entscheidender Nachteil gegenüber Tabak. Tabakzigaretten werden im Supermarkt, an der Tankstelle oder an Kiosken verkauft – und eben nicht im Netz. Dagegen ist das Internet der Hauptabsatz-Kanal der E-Zigaretten-Branche.

Und: Tabak-Zigaretten können weiterhin am Automaten erworben werden – mit einer einstufigen Überprüfung. Kinderleicht.

Das bedeutet: Es soll für Jugendliche zwar erschwert werden, eine E-Zigarette im Internet zu kaufen, eine Tabakzigarette zu erwerben, erweist sich auch künftig nicht als großes Problem – zur Not mit einer gefunden EC-Karte oder einfach mit der des volljährigen Bruders.

2019-02-11T12:02:33+01:0029.01.2016|