BfTG reicht umfassende Stellungnahme zum Menthol- und Cooling-Verbot beim BMLEH ein

Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat seine umfangreiche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zur „Fünften Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ eingereicht. Gegenstand des Entwurfs ist ein faktisches Totalverbot von Menthol und weiteren Cooling Agents in E-Zigarettenliquids und Nachfüllbehältern.

Unsere vollständige Stellungnahme (127 Seiten inkl. Anlagen und Gutachten) finden Sie hier.

Warum wir aktiv geworden sind
Der vorliegende Entwurf hätte gravierende Folgen:

  • Er würde den überwiegenden Teil des legalen Produktangebots betreffen.
  • Er würde tausende kleine und mittelständische Unternehmen wirtschaftlich existenziell treffen.
  • Er würde den Schwarzmarkt weiter stärken.
  • Er würde erwachsenen Rauchern den Umstieg auf eine deutlich weniger schädliche Alternative erschweren.

Als unabhängiger Branchenverband, der rund 75 % des deutschen E-Zigarettenmarktes repräsentiert, sehen wir uns in der Verantwortung, die wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte dieses Vorhabens umfassend darzulegen.

Wissenschaftliche Grundlage: Kein belastbarer Verbotsgrund
Der Referentenentwurf stützt sich im Wesentlichen auf Bewertungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Dabei gilt:

  • Das BfR selbst beschreibt die Datenlage zu Cooling Agents als sehr begrenzt und benennt Forschungsbedarf.
  • Für Menthol liegen keine belastbaren Hinweise vor, dass es beim Dampfen zu einer „Maskierung“ schädlicher Effekte kommt.
  • Eine 90-Tage-Inhalationsstudie zu WS-23 zeigte keine behandlungsbedingten Effekte bis zur höchsten getesteten Konzentration.
  • Unabhängige toxikologische Gutachten zu WS-3, WS-23 und WS-5 kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass keine konkreten Hinweise auf klinisch relevante Gesundheitsschäden bei üblichen Einsatzkonzentrationen vorliegen.

Statt eines Totalverbots wären – wenn überhaupt – risikoadäquate Höchstmengen ein verhältnismäßiges Instrument.

Branchenumfrage: Der wirtschaftliche Kern wäre betroffen
Im Vorfeld der Stellungnahme hat das BfTG eine umfangreiche Branchenumfrage durchgeführt. Mehr als 400 Unternehmen der E-Zigarettenbranche haben teilgenommen.

Die Ergebnisse sind eindeutig:

  • 77 % der Unternehmen erzielen mehr als die Hälfte ihres Umsatzes mit menthol- oder kühlstoffhaltigen Liquids.
  • Bei 28 % liegt dieser Anteil sogar über 85 %.
  • Fast 70 % schließen eine langfristige Geschäftsaufgabe nicht aus.
  • Rund 80 % berichten, dass der Umstieg erwachsener Raucher überwiegend mit Cooling-Liquids gelingt.

Das Verbot träfe nicht ein Randsegment – sondern den Kern des legalen Marktes. Betroffen wären rund 3.000 überwiegend klein- und mittelständische Unternehmen mit bis zu 15.000 Arbeitsplätzen.

Schwarzmarkt- und Steuerrisiken
Bereits heute stammen nach unserer Einschätzung mindestens 40 % der in Deutschland verkauften E-Zigaretten aus illegalen Quellen.

Der legale Markt generiert jährlich rund:

  • 400 Mio. € Liquidsteuer
  • über 500 Mio. € Umsatzsteuer

Ein Stoffverbot würde die Nachfrage in illegale und ausländische Kanäle verlagern, organisierte Kriminalität stärken, die Steuerbasis untergraben und Vollzugsbehörden zusätzlich belasten.

Internationale Beispiele – etwa aus Estland oder den Niederlanden – zeigen, dass Aromenverbote zu massiven Ausweichreaktionen führen.

Erfüllungsaufwand massiv unterschätzt
Der Referentenentwurf beziffert den einmaligen Erfüllungsaufwand auf rund 46.000 Euro.
Unsere Berechnungen – auf Basis eines standardisierten Kostenmodells – kommen auf rund 508,9 Mio. Euro einmaliger Aufwand.

Darin enthalten sind Reformulierung hunderter Produkte, Laboranalysen und EU-CEG-Notifizierungen, Verpackungsumstellungen, Bestandsentwertung sowie Rücknahme- und Entsorgungskosten.

Die vorgesehene Übergangsfrist von sechs Monaten ist angesichts realer Entwicklungs-, Notifizierungs- und Lieferkettenprozesse faktisch nicht umsetzbar. Branchenüblich sind rund 22 Monate für eine vollständige Umstellungskette.

Ohne Abverkaufsregelung drohen Rückruf- und Vernichtungswellen – mit ökologisch wie ökonomisch unsinnigen Folgen.

Harm-Reduction-Perspektive darf nicht ignoriert werden
E-Zigaretten sind tabakfrei und setzen keine Verbrennungsprodukte frei. Internationale Gesundheitsbehörden bewerten sie als deutlich weniger schädlich als Tabakzigaretten.
94 % der Nikotineinstiege beginnen mit Tabak, nur rund 2 % mit E-Zigaretten. Ein Verbot würde daher primär erwachsene Umsteiger treffen – nicht Jugendliche.
Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum betont, dass Regulierung Raucher nicht vom vollständigen Umstieg abhalten darf.

Deutschland als europäischer Sonderweg
Kein EU-Mitgliedstaat verbietet Menthol in E-Zigaretten gezielt als Einzelstoff.

Ein deutscher Alleingang würde den Binnenmarkt verzerren, grenzüberschreitende Beschaffung fördern und der anstehenden TPD-Revision vorgreifen.

Unser Vorschlag
Das BfTG unterstützt hohe Standards im Verbraucher- und Jugendschutz. Statt eines wissenschaftlich nicht belegten Totalverbots schlagen wir vor:

  • Festlegung risikoadäquater Höchstmengen
  • Differenzierte stoffbezogene Regulierung
  • Verbesserte Datenerhebung zur inhalativen Toxizität
  • Angemessene Übergangs- und Abverkaufsfristen
  • Konsequente Bekämpfung des illegalen Handels

Regulierung muss sich an Fakten orientieren – nicht an Symbolpolitik. Die E-Zigarette ist kein Problem, das beseitigt werden muss, sondern ein Instrument zur Reduzierung tabakbedingter Schäden.

2026-03-03T15:20:26+01:0003.03.2026|