Unsere Position2019-11-27T12:48:15+01:00

Die BfTG-Position

Potentiale der E-Zigarette nutzen – Regulierung mit Augenmaß

Die E-Zigarette ist wesentlich weniger schädlich als das Rauchen und trägt nachweislich zum Tabak-Stopp bei. Dieses gesundheitspolitische Potenzial wird bisher zu wenig genutzt.

Damit wird eine Chance vergeben, den Tabakkonsum in Deutschland signifikant zu reduzieren. Natürlich ist eine Regulierung der E-Zigarette richtig und wichtig. Für eine Regulierung mit politischem Augenmaß sind aus Sicht des Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) jedoch folgende Punkte zu beachten:

1. Potentiale erkennen und fördern

Wichtig ist eine Regulierung, die E-Zigaretten als tabakfreies Produkt begreift und ihr gesundheitliches Potenzial fördert, statt es auszubremsen.

E-Zigaretten tragen weniger als 0,5 Prozent des Krebsrisikos von Tabakzigaretten. Sie sind zu 100 Prozent tabakfrei, 95 Prozent weniger schädlich als das Rauchen und ein grundlegend anderes Produkt als Tabakzigaretten oder „Heated Tobacco“. [1]

Für eine scharfe Abgrenzung zu Rauchprodukten spricht nicht nur, dass die Geräte unterschiedlich aufgebaut sind und unterschiedliche Stoffe erhitzen. Die Studienlage zu E-Zigaretten und zu Tabakerhitzern belegt grundlegend verschiedene Belastungswerte.
E-Zigarettendampf enthält maximal sieben Prozent der Feinstaubemissionsmengen von Tabakzigaretten – bei Tabakerhitzern sind es rund 24 Prozent. [2]
Trotzdem werden E-Zigaretten politisch und regulatorisch mit Tabakprodukten gleichgesetzt. Dies führt zu Fehlregulierungen und hemmt das gesundheitspolitische Potenzial der E-Zigarette als Mittel zum Tabak-Stopp.

2. Positivbeispiele in Europa anerkennen

Die positive Rolle der E-Zigarette beim Tabak-Stopp wird europaweit immer größer.
Deutschland sollte positive Ländererfahrungen prüfen und übernehmen.

Bislang schafften 6 Millionen Menschen in Europa mit der E-Zigarette den Tabak-Verzicht. [4]
Auch Mediziner in Island berichten von stark sinkenden Raucherzahlen durch die E-Zigarette. [5]

Mediziner in der Schweiz und auch Neuseeland setzen die E-Zigarette zusammen mit staatlichen Institutionen zum Tabak-Stopp ein.

Die britische Regierung schätzt, dass mit ihr allein bis 2017 2,9 Millionen Menschen vom Tabak los kamen. Großbritannien fördert daher aktiv die E-Zigarette mit Informationskampagnen. Mit einem positiven Effekt: Immer mehr Briten gelingt mit E-Zigaretten der Tabak-Ausstieg. [6]

Auch die Bundesregierung sollte diese Ergebnisse in ihrer gesundheitspolitischen Planung berücksichtigen.

3. Keine Besteuerung – Keine Gleichsetzung mit Tabak

Wir benötigen eine Steuerpolitik, die den Beitrag der E-Zigarette zum Tabak-Stopp berücksichtigt.
Dafür spricht sich auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus.

Steuern machen E-Zigaretten für den Verbraucher teurer. Je höher die Preise, desto mehr Raucher bleiben bei der schädlicheren Tabakzigarette. Davon profitiert letztlich die Tabakindustrie.

Aus diesem Grund fordert auch die WHO einen deutlichen Unterschied in der Besteuerung von E- und Tabakzigaretten.
Ähnlich äußert sich die irische Tax Strategy Group. Ihr Hauptargument: Einem überschaubaren Einnahme-Plus würde ein gesundheitspolitisches Minus gegenüberstehen, da E-Zigaretten einen großen Beitrag zur Tabakentwöhnung leisten.
Auch die EU-Kommission lehnt eine Steuer ab. Aus ihrer Sicht fehlen valide Erkenntnisse über den E-Zigarettenmarkt.

Nur 9 der 28 EU-Staaten besteuern aktuell E-Zigaretten. Die Verbraucher in diesen Ländern wechseln von den national besteuerten Händlern zu ausländischen, unbesteuerten Anbietern.
Auch bei einer E-Zigaretten-Steuer in Deutschland würde sich ein klarer Wettbewerbsnachteil für die hiesigen kleinen und mittelständischen E-Zigaretten-Unternehmen ergeben. [7]

4. Unkontrollierten Import verhindern – Qualitätsstandards schützen

Immer mehr nicht registrierte E-Zigaretten werden von Verbrauchern aus Drittstaaten, überwiegend China, direkt bestellt und erreichen so den deutschen Markt. Der Verbraucherschutz – die Regularien aus dem TabakerzG – wird damit ausgehöhlt.
Es muss gegengesteuert werden.

Nach der Europäischen Tabakproduktrichtlinie (TPD2) müssen E-Zigaretten 6 Monate vor dem Verkauf in der EU registriert werden. Dieses Verfahren soll Ware, die den europäischen Standards der Produktsicherheit nicht entspricht, frühzeitig vom EU-Markt fernhalten.
Verbraucherschutz und hohe Qualitätsstandards sind begrüßenswert. Jedoch haben europäische Unternehmen durch diese Regelung auf dem schnelllebigen Markt das Nachsehen.

Händler aus Drittstaaten – insbesondere aus China – umgehen diese Regeln der TPD2

Mittels immer beliebter werdender Websites und Verkaufsplattformen (darunter auch Amazon und eBay) werden gezielt Verbraucher in der europäischen Union angesprochen, die dann Ware privat einführen. Jegliche Prüfung, ob die Geräte den hiesigen Anforderungen genügen, fehlt.

Das schwächt nicht nur den Verbraucherschutz, sondern bedeutet auch erhebliche Einbußen für die kleinen und mittelständischen Firmen in Europa.
Während deutsche Hersteller und Händler intensiv in die Sicherstellung von Produktsicherheit investieren, profitieren die Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten. Mit Mitteln des Wettbewerbsrechts lässt sich kein effektiver Rechtsschutz gegen diese Wettbewerbsverzerrung erreichen. In Anbetracht der massiven Verstöße gilt es zu handeln.

Die Angebote aus Drittstaaten werden insbesondere dann unattraktiv, wenn lokale Unternehmen keinen Verzug von 6 Monaten bei den Produktinnovationen haben. Mindestens gilt es jedoch, bei bestehenden Regelungen den Privat-Importen konsequent Einhalt zu gebieten und diese zu unterbinden.

Das BfTG Positionspapier liegt hier für Sie zum Download bereit:

 


[1] Public Health England Report, 2018 (PHE publications gateway Nr. 2018769).
[2] Ruprecht, A.A., De Marco, C., Saffari, A., Pozzi, P., Mazza, R., Veronese, C. et al. Environmental pollution and emission factors of electronic cigarettes, heat-not-burn tobacco products, and conventional cigarettes. In: Aerosol Sci Tech. 2017;51(6):674-84.
[3] PHE Report, 2018 (PHE publications gateway Nr. 2018769), gov.uk/phe; PHE Report, 2015 (PHE publications gateway Nr. 2015260), gov.uk/phe.
[4] Farsalinos, K. et al.: Electronic cigarette use in the European Union, In: Addiction 11/2016.
[5] Fontaine, P.: Vaping ‘a blessing” in drastically reducing number of smokers in Island. The Reykjavik Grapevine 02/03/2018.
[6] Department of Health: Towards a Smokefree Generation, 2017, gov.uk/dh; ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/27338716; „Stoptober“-Kampagne des National Health Service: nhs.uk/oneyou/stoptober/home.
[7] Department of Finance: Tax Strategy Group – TSG 17/07, 25.07.2017, finance.gov.ie; EU-Kommission: Report from the Commission to the Council Directive 2011/64/EU, 12.01.2018, ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/report_excise_duty_manufactured_tobacco_12012018_en.pdf; WHO: Electronic Nicotine Delivery Systems and Electronic Non-Nicotine Delivery Systems, 2016, who.int/fctc/cop/cop7.