Bundesrat spricht sich gegen absolutes „Menthol-Verbot“ aus – Votum für Höchstmengenregelung

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  • Bundesrat folgt weitgehend den Empfehlungen der Ausschüsse und führenden Wissenschaftlern
  • kein absolutes Mentholverbot für E-Zigaretten
  • noch zu bestimmende Höchstmenge für Menthol
  • BfTG e.V. setzt sich weiterhin für sinnvollen Verbraucherschutz ein

Der Bundesrat hat sich heute gegen das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplante strikte Menthol-Verbot, das auch für E-Zigaretten gelten sollte, ausgesprochen. Stattdessen wird eine Höchstmengenregelung für den Aromastoff ab 2020 favorisiert. Grundlage eines möglichen Verbots war der BMEL-Entwurf zur 2. Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung.

Damit ist die Länderkammer in weiten Teilen einer Empfehlung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und des Wirtschaftsausschusses nachgekommen. Die Fachgremien des Bundesrates haben unter anderem empfohlen, statt eines rigorosen Menthol-Verbots eine Höchstmengenregelung des nach Überzeugung der Ausschussmitglieder unschädlichen und für E-Zigaretten wichtigen Aromastoffes zuzulassen. Die nachvollziehbare Begründung im Wortlaut: „…ein Totalverbot würde zu einer unkontrollierten Verwendung von Ersatzstoffen, welche weniger bekannt und toxikologisch bewertet sind, führen. Deshalb wird eine Höchstmengenregelung für sachgerechter gehalten.“ Das Mentholverbot für Tabakprodukte bleibt von dieser Entscheidung unberührt. Für uns ein Signal, dass die Politik die Besonderheiten der E-Zigarette erkannt hat und deren Potenzial nicht vollends ausbremsen möchte.
Denkbar für die Ausschussmitglieder wäre auch gewesen, völlig von einem Menthol-Verbot abzukommen. Die Begründung liegt auf der Hand: ein Verbot war für die Fachpolitiker nicht nur wissenschaftlich unhaltbar. Es wäre auch ein deutscher Alleingang, der wirtschaftspolitisch kritisch gesehen wird. Denn: kein anderes EU-Land diskutiert ein Verbot des Aromastoffs mit dieser Beharrlichkeit wie die Bundesregierung. Leider ist das Bundesrats-Plenum bei dieser weiterreichenden Ausschuss-Empfehlung nicht mitgegangen.

Ohne Frage: wir hätten eine klarere Position via Länderkammer contra Menthol-Verbot begrüßt. Mit der Höchstmengenregelung sehen wir aber einen Erfolg der politische Beharrlichkeit von VdeH und BfTG gegenüber Bundes- und Landespolitik. Immerhin konnten wir zeigen: ein totales Menthol-Verbot steht wissenschaftlich auf dünnem Eis. Das haben wir bei zahlreichen Gesprächen mit Bundes- und Landespolitikern und einer Anhörung im BMEL im Oktober 2016 klar verargumentiert. Mit im Gepäck bei der Anhörung hatten wir ein Gutachten des renommierten Toxikologen Prof. Bernhard Mayer. Herr Prof. Mayer bekam als von uns eingeladener Fachexperte sogar die Gelegenheit, den Beamten des Ministeriums persönlich die Nicht-Sinnhaftigkeit eines Menthol-Verbots nachzuweisen. Trotz allem: das BMEL hat in einem leicht modifizierten Entwurf, der an die Länderkammer ging lediglich ein Aufschub des geplanten Menthol-Verbots eingebaut. Dem Bundesrat ging das offensichtlich nicht weit genug. Unsere Argumente sind von der Länderkammer schon mal in Grundlinien gehört und verstanden worden, wenn gleich wir mit diesem Kompromiss nicht zufrieden sind.

Bleibt die Frage: wie geht es jetzt weiter? Fest steht: Die Verordnung des BMEL kann nur dann in Kraft treten, wenn die vom Bundesrat geforderten Änderungen in puncto Höchstmengenregelung umgesetzt werden. Das heisst, das BMEL wird sich über eine Höchstmenge Gedanken machen müssen. Wir werden uns mit der Hilfe von Prof. Mayer weiter einbringen. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung ist nicht möglich. Unsere fachliche Argumentation gegen ein Menthol-Verbot hat somit zu einem ersten Erfolg geführt: ein totales Menthol-Verbot ist erstmal vom Tisch – eine geplante Höchstmengenregelung ist ein erster Kompromiss. Es war gut und richtig, bei diesem Thema dranzubleiben.

2019-02-11T11:51:22+01:0012.05.2017|